Hier erfährst du, welche Angebote betroffen sind, welche Erleichterungen es gibt und wie du Ausgabe, Rückgabe und Reinigung organisierst. Für die praktische Becherauswahl findest du passende Wege zu Mehrwegbechern für Veranstaltungen, Gastronomie und Coffee-to-go.
Du suchst bereits Becher für deinen Ausschank? Eventbecher gestalten oder Mehrweg-Kaffeebecher auswählen.
Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie
- Geregelt in § 60 VerpackDG, seit dem 12. August 2026.
- Erfasst sind beim Endvertreiber befüllte Einweggetränkebecher und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen.
- Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
- Auf das Angebot muss gut sichtbar und lesbar hingewiesen werden.
Die deutsche Mehrwegangebotspflicht besteht seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 12. August 2026 ist sie in § 60 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes, kurz VerpackDG, geregelt. Das VerpackDG hat das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst.
Erfasst werden beim Endvertreiber befüllte Einweggetränkebecher und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen. Anbieter müssen die darin angebotenen Waren auch in wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Für Einweggetränkebecher gilt dies unabhängig vom Material; die Pflicht umfasst auch Verschlüsse und Deckel.
Das gleiche Produkt darf in Mehrweg nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden. Auf das Angebot muss gut sichtbar und lesbar hingewiesen werden. Bei Lieferangeboten gilt die Hinweispflicht auch in den verwendeten Darstellungsmedien. Die Rücknahme nach § 60 betrifft die vom Anbieter selbst bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen.
Quelle: § 60 VerpackDG. Zum Rechtsrahmen: Bundesumweltministerium.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Vereinsfeste und Veranstaltungen
- Entscheidend ist der konkrete Verkauf, nicht der Name der Veranstaltung.
- Auch Foodtruck und Imbiss sollten die Angebotspflicht prüfen.
- Kommunale Vorgaben und Veranstaltungsauflagen können zusätzlich Mehrweg verlangen.
- Ausgabe, Rückgabe und Rücklauf gehören in die Planung.
Ein Vereinsfest, Festival oder Sportturnier ist nicht allein wegen seines Namens von der Angebotspflicht erfasst. Entscheidend ist, wer welche Waren in welchen Verpackungen verkauft und ob eine Erleichterung greift.
Wer Getränke am Verkaufsstand in Einwegbecher füllt, sollte die Mehrwegangebotspflicht deshalb prüfen. Das gilt auch für den Ausschank am Foodtruck oder Imbiss. Eine rein private Feier ohne Verkauf ist anders einzuordnen als ein öffentlicher Getränkestand.
Zusätzlich können kommunale Vorschriften, Veranstaltungsauflagen oder die Bedingungen des Geländebetreibers Mehrweg verlangen. Kläre diese Anforderungen vor der Veranstaltung. Die bundesweite Angebotspflicht und eine örtliche Vorgabe zur ausschließlichen Mehrwegnutzung sind unterschiedliche Anforderungen.
Für die Planung zählt anschließend der Ablauf: Wo werden Becher ausgegeben? Wo können Gäste sie zurückgeben? Wie kommen gereinigte Becher wieder zum Ausschank?
Welche Erleichterungen gelten für kleine Betriebe
Beide Voraussetzungen müssen vorliegen
- Insgesamt höchstens fünf Beschäftigte.
- Eine Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern.
- Der sichtbare Hinweis auf die Befüllung mitgebrachter Behälter bleibt erforderlich.
§ 61 VerpackDG ermöglicht kleinen Unternehmen, die deutsche Angebotspflicht durch das Befüllen mitgebrachter wiederverwendbarer Behälter zu erfüllen. Das ist eine alternative Erfüllungsmöglichkeit, keine vollständige Befreiung von jeder Pflicht. Auf die Befüllung mitgebrachter Behälter musst du gut sichtbar und lesbar hinweisen. Bei Lieferangeboten muss der Hinweis auch in den verwendeten Darstellungsmedien erscheinen.
Teilzeitbeschäftigte werden nach den gesetzlichen Vorgaben anteilig berücksichtigt. Bei Lieferung zählen Lager- und Versandflächen zusätzlich zur Verkaufsfläche. Prüfe die Voraussetzungen für das gesamte relevante Unternehmen; eine kleine einzelne Verkaufsstelle begründet die Erleichterung nicht automatisch.
Auch wenn diese Möglichkeit für dich greift, kann ein eigener Becherbestand praktisch sein: Gäste müssen dann keinen Behälter mitbringen und du kannst deinen Ausschank mit einheitlichen Bechern planen.
Quelle: § 61 VerpackDG.
Was ändert sich durch die EU-Verpackungsverordnung 2027 und 2028
- Die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
- Einzelne Pflichten haben spätere Fristen.
- Die EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen ersetzt nicht die deutsche Angebotspflicht.
Für Angebote zum Mitnehmen im Gastgewerbe sind diese Termine relevant:
| Termin | Vorgabe |
|---|---|
| Bis 12. Februar 2027 | Artikel 32 verlangt ein System, mit dem Gäste eigene Behälter für heiße und kalte Getränke sowie fertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen befüllen lassen können. |
| Bis 12. Februar 2028 | Artikel 33 verlangt die Möglichkeit, diese Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems zu erhalten. Kleinstunternehmen sind von diesem Artikel ausgenommen. |
Die EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen und die deutsche Erleichterung nach § 61 haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Ausnahme von Artikel 33 bedeutet daher keine pauschale Befreiung von der deutschen Angebotspflicht.
Mehrweg im Ausschank organisieren
- Ausgabe- und Rückgabestellen festlegen und beschildern.
- Pfandbetrag und Rückgabebedingungen klar ausweisen.
- Spülkapazität, Trocknung, Lagerung und Transport klären.
- Reserven für Stoßzeiten und verzögerte Rückgaben einplanen.
Ein funktionierendes Mehrwegkonzept verbindet geeignete Becher mit klaren Zuständigkeiten. Plane den gesamten Umlauf, bevor du deinen Bestand bestellst.
Ausgabe und Rückgabe festlegen
Lege fest, wo Getränke ausgegeben und benutzte Becher zurückgenommen werden. Im Café kann die Rückgabe am Tresen stattfinden. Bei einem größeren Vereinsfest kann eine zusätzliche Rückgabestelle den Ausschank entlasten. Beschilderung sollte den Rückgabeweg auch ohne Erklärung verständlich machen.

Pfand verständlich kommunizieren
Ein erstattbares Pfand kann die Rückgabe unterstützen. Weise Betrag und Rückgabebedingungen klar aus und lege fest, wie dein Team das Pfand verbucht und erstattet. Kalkuliere Becher, Reinigung, Personal und Logistik separat.
Quelle zur Pfandmöglichkeit: Bundesumweltministerium zur Mehrwegangebotspflicht.
Reinigung und Reservebestand planen
Trenne saubere Becher von benutzten Rückläufen. Kläre Spülkapazität, Trocknung, Lagerung und Transport zurück zum Ausschank. Die benötigte Menge hängt auch davon ab, wie schnell Becher zurückkommen und wieder einsatzbereit sind. Die Gästezahl allein reicht als Berechnungsgrundlage nicht aus.
Plane Reserven für Stoßzeiten, verzögerte Rückgaben und Verluste. Prüfe die Herstellerangaben zu Lebensmittelkontakt, Temperatur und Reinigung des gewählten Modells.
Praxisbeispiel für ein Vereinsfest
Du planst einen Getränkestand beim Vereinsfest. Dein Team gibt Getränke in Bechern mit Vereinsmotiv aus und erklärt die Rückgabe. Benutzte Becher werden an einer gekennzeichneten Stelle gesammelt und getrennt vom sauberen Bestand zur Reinigung gebracht. Eine zuständige Person versorgt den Ausschank mit gereinigten Bechern.
Welche Mehrwegbecher passen zu deinem Ausschank
- Zuerst nach Getränk, Temperatur, Portionsgröße und Reinigung auswählen.
- Für heiße Getränke ein ausdrücklich dafür geeignetes Modell verwenden.
- Erst danach das Motiv für Verein, Betrieb oder Event gestalten.
| Einsatz | Passender Einstieg bei CUPSTORYS |
|---|---|
| Vereinsfest, Sportturnier oder Firmenevent | Eventbecher auswählen und gestalten |
| Festival und Veranstaltungsausschank | Festivalbecher entdecken |
| Kaffee und andere geeignete Heißgetränke | Mehrweg-Kaffeebecher auswählen |
| Eigener Markenauftritt oder Vereinsmotiv | Mehrwegbecher mit Logo gestalten |
Verwende für heiße Getränke ein ausdrücklich dafür geeignetes Modell. Ein Becher für den Kaltgetränkeausschank ist nicht automatisch auch für Kaffee geeignet.

Mehrwegbecher individuell bedrucken lassen
Mit Vereinswappen, Firmenlogo oder Veranstaltungsmotiv wird dein Becher Teil deines Auftritts. Bei CUPSTORYS kannst du dein Motiv im Online-Designer gestalten und auf dem ausgewählten Becher prüfen. Die Produktion erfolgt in Deutschland.
Die Mindestbestellmenge liegt bei den meisten Modellen bei 25 Stück; den 1-Liter-Becher kannst du ab 24 Stück bestellen. Maßgeblich sind die Angaben zum jeweiligen Produkt.
Für einen länger genutzten Bestand eignen sich Motive ohne Jahreszahl: Vereinsfarben, Logo oder ein zeitloser Schriftzug lassen sich auch bei späteren Veranstaltungen einsetzen.
Checkliste für deinen Betrieb oder dein Event
- Verkaufsform und verwendete Verpackungen prüfen.
- Anwendbare Pflichten und Voraussetzungen möglicher Erleichterungen klären.
- Örtliche Vorgaben und Veranstaltungsauflagen berücksichtigen.
- Becher nach Getränk, Temperatur, Größe und Reinigung auswählen.
- Falls erforderlich, passende wiederverwendbare Deckel einplanen.
- Ausgabe, Rückgabe, Reinigung und erneute Nutzung organisieren.
- Reservebestand und Spülkapazität für Stoßzeiten planen.
- Preise, Pfand und Rückgabebedingungen verständlich ausweisen.
- Hinweise zum Mehrwegangebot sichtbar anbringen.
- Team schulen und den Ablauf vor dem Einsatz testen.
- EU-Fristen für 2027 und 2028 berücksichtigen.
Du weißt, welche Getränke du ausschenkst und wie dein Mehrwegablauf aussehen soll? Dann wähle die passende Bechergröße und gestalte dein Motiv für Verein, Gastronomie oder Veranstaltung.
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