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Mehrwegpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen: Regeln und Umsetzung

Mehrwegpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen: Regeln und Umsetzung

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Mehrwegpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen: Regeln und Umsetzung

Du betreibst ein Café, einen Foodtruck oder planst ein Vereinsfest? Wenn du Getränke in Einwegbechern verkaufst, solltest du prüfen, welche Mehrwegalternative du anbieten musst. Die deutsche Mehrwegangebotspflicht gilt seit 2023. Seit August 2026 besteht ein neuer Rechtsrahmen; weitere europäische Vorgaben folgen 2027 und 2028.

Von CUPSTORYS RedaktionNachhaltigkeit & RechtStand Oktober 2026
Bedruckter Mehrwegbecher wird am Getränkestand eines Festivals über die Theke gereicht
Das Wichtigste in Kürze Die Mehrwegangebotspflicht verlangt bei erfassten Angeboten eine wiederverwendbare Alternative – sie ist kein allgemeines Verbot aller Einwegbecher. Bei Einweggetränkebechern ist das Material unerheblich, auch Pappbecher können betroffen sein. Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen mitgebrachte Behälter befüllen. Zum Mehrwegangebot gehören verständliche Hinweise und die Organisation der wiederholten Nutzung. Ein individuell bedruckter Becher kann Teil deines Konzepts sein; der Kauf allein erfüllt nicht automatisch sämtliche Pflichten.

Hier erfährst du, welche Angebote betroffen sind, welche Erleichterungen es gibt und wie du Ausgabe, Rückgabe und Reinigung organisierst. Für die praktische Becherauswahl findest du passende Wege zu Mehrwegbechern für Veranstaltungen, Gastronomie und Coffee-to-go.

Du suchst bereits Becher für deinen Ausschank? Eventbecher gestalten oder Mehrweg-Kaffeebecher auswählen.

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie

  • Geregelt in § 60 VerpackDG, seit dem 12. August 2026.
  • Erfasst sind beim Endvertreiber befüllte Einweggetränkebecher und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen.
  • Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
  • Auf das Angebot muss gut sichtbar und lesbar hingewiesen werden.

Die deutsche Mehrwegangebotspflicht besteht seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 12. August 2026 ist sie in § 60 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes, kurz VerpackDG, geregelt. Das VerpackDG hat das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst.

Erfasst werden beim Endvertreiber befüllte Einweggetränkebecher und Einwegkunststofflebensmittelverpackungen. Anbieter müssen die darin angebotenen Waren auch in wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Für Einweggetränkebecher gilt dies unabhängig vom Material; die Pflicht umfasst auch Verschlüsse und Deckel.

Das gleiche Produkt darf in Mehrweg nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden. Auf das Angebot muss gut sichtbar und lesbar hingewiesen werden. Bei Lieferangeboten gilt die Hinweispflicht auch in den verwendeten Darstellungsmedien. Die Rücknahme nach § 60 betrifft die vom Anbieter selbst bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen.

Quelle: § 60 VerpackDG. Zum Rechtsrahmen: Bundesumweltministerium.

Mehrwegbecher im Café: gefülltes Getränk wird über die Theke gereicht
Im Café lässt sich das Mehrwegangebot direkt an der Theke organisieren.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Vereinsfeste und Veranstaltungen

  • Entscheidend ist der konkrete Verkauf, nicht der Name der Veranstaltung.
  • Auch Foodtruck und Imbiss sollten die Angebotspflicht prüfen.
  • Kommunale Vorgaben und Veranstaltungsauflagen können zusätzlich Mehrweg verlangen.
  • Ausgabe, Rückgabe und Rücklauf gehören in die Planung.

Ein Vereinsfest, Festival oder Sportturnier ist nicht allein wegen seines Namens von der Angebotspflicht erfasst. Entscheidend ist, wer welche Waren in welchen Verpackungen verkauft und ob eine Erleichterung greift.

Wer Getränke am Verkaufsstand in Einwegbecher füllt, sollte die Mehrwegangebotspflicht deshalb prüfen. Das gilt auch für den Ausschank am Foodtruck oder Imbiss. Eine rein private Feier ohne Verkauf ist anders einzuordnen als ein öffentlicher Getränkestand.

Zusätzlich können kommunale Vorschriften, Veranstaltungsauflagen oder die Bedingungen des Geländebetreibers Mehrweg verlangen. Kläre diese Anforderungen vor der Veranstaltung. Die bundesweite Angebotspflicht und eine örtliche Vorgabe zur ausschließlichen Mehrwegnutzung sind unterschiedliche Anforderungen.

Für die Planung zählt anschließend der Ablauf: Wo werden Becher ausgegeben? Wo können Gäste sie zurückgeben? Wie kommen gereinigte Becher wieder zum Ausschank?

Welche Erleichterungen gelten für kleine Betriebe

Beide Voraussetzungen müssen vorliegen

  • Insgesamt höchstens fünf Beschäftigte.
  • Eine Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern.
  • Der sichtbare Hinweis auf die Befüllung mitgebrachter Behälter bleibt erforderlich.

§ 61 VerpackDG ermöglicht kleinen Unternehmen, die deutsche Angebotspflicht durch das Befüllen mitgebrachter wiederverwendbarer Behälter zu erfüllen. Das ist eine alternative Erfüllungsmöglichkeit, keine vollständige Befreiung von jeder Pflicht. Auf die Befüllung mitgebrachter Behälter musst du gut sichtbar und lesbar hinweisen. Bei Lieferangeboten muss der Hinweis auch in den verwendeten Darstellungsmedien erscheinen.

Teilzeitbeschäftigte werden nach den gesetzlichen Vorgaben anteilig berücksichtigt. Bei Lieferung zählen Lager- und Versandflächen zusätzlich zur Verkaufsfläche. Prüfe die Voraussetzungen für das gesamte relevante Unternehmen; eine kleine einzelne Verkaufsstelle begründet die Erleichterung nicht automatisch.

Auch wenn diese Möglichkeit für dich greift, kann ein eigener Becherbestand praktisch sein: Gäste müssen dann keinen Behälter mitbringen und du kannst deinen Ausschank mit einheitlichen Bechern planen.

Quelle: § 61 VerpackDG.

Was ändert sich durch die EU-Verpackungsverordnung 2027 und 2028

  • Die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
  • Einzelne Pflichten haben spätere Fristen.
  • Die EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen ersetzt nicht die deutsche Angebotspflicht.

Für Angebote zum Mitnehmen im Gastgewerbe sind diese Termine relevant:

TerminVorgabe
Bis 12. Februar 2027Artikel 32 verlangt ein System, mit dem Gäste eigene Behälter für heiße und kalte Getränke sowie fertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen befüllen lassen können.
Bis 12. Februar 2028Artikel 33 verlangt die Möglichkeit, diese Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems zu erhalten. Kleinstunternehmen sind von diesem Artikel ausgenommen.

Die EU-Ausnahme für Kleinstunternehmen und die deutsche Erleichterung nach § 61 haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Ausnahme von Artikel 33 bedeutet daher keine pauschale Befreiung von der deutschen Angebotspflicht.

Quelle: Verordnung (EU) 2025/40, Artikel 32 und 33.

Mehrweg im Ausschank organisieren

  • Ausgabe- und Rückgabestellen festlegen und beschildern.
  • Pfandbetrag und Rückgabebedingungen klar ausweisen.
  • Spülkapazität, Trocknung, Lagerung und Transport klären.
  • Reserven für Stoßzeiten und verzögerte Rückgaben einplanen.

Ein funktionierendes Mehrwegkonzept verbindet geeignete Becher mit klaren Zuständigkeiten. Plane den gesamten Umlauf, bevor du deinen Bestand bestellst.

Ausgabe und Rückgabe festlegen

Lege fest, wo Getränke ausgegeben und benutzte Becher zurückgenommen werden. Im Café kann die Rückgabe am Tresen stattfinden. Bei einem größeren Vereinsfest kann eine zusätzliche Rückgabestelle den Ausschank entlasten. Beschilderung sollte den Rückgabeweg auch ohne Erklärung verständlich machen.

Gast gibt einen benutzten Mehrwegbecher an der Rückgabestelle eines Festivals zurück
Eine klar beschilderte Rückgabestelle entlastet den Ausschank.

Pfand verständlich kommunizieren

Ein erstattbares Pfand kann die Rückgabe unterstützen. Weise Betrag und Rückgabebedingungen klar aus und lege fest, wie dein Team das Pfand verbucht und erstattet. Kalkuliere Becher, Reinigung, Personal und Logistik separat.

Quelle zur Pfandmöglichkeit: Bundesumweltministerium zur Mehrwegangebotspflicht.

Reinigung und Reservebestand planen

Trenne saubere Becher von benutzten Rückläufen. Kläre Spülkapazität, Trocknung, Lagerung und Transport zurück zum Ausschank. Die benötigte Menge hängt auch davon ab, wie schnell Becher zurückkommen und wieder einsatzbereit sind. Die Gästezahl allein reicht als Berechnungsgrundlage nicht aus.

Plane Reserven für Stoßzeiten, verzögerte Rückgaben und Verluste. Prüfe die Herstellerangaben zu Lebensmittelkontakt, Temperatur und Reinigung des gewählten Modells.

Praxisbeispiel für ein Vereinsfest

Du planst einen Getränkestand beim Vereinsfest. Dein Team gibt Getränke in Bechern mit Vereinsmotiv aus und erklärt die Rückgabe. Benutzte Becher werden an einer gekennzeichneten Stelle gesammelt und getrennt vom sauberen Bestand zur Reinigung gebracht. Eine zuständige Person versorgt den Ausschank mit gereinigten Bechern.

Welche Mehrwegbecher passen zu deinem Ausschank

  • Zuerst nach Getränk, Temperatur, Portionsgröße und Reinigung auswählen.
  • Für heiße Getränke ein ausdrücklich dafür geeignetes Modell verwenden.
  • Erst danach das Motiv für Verein, Betrieb oder Event gestalten.
EinsatzPassender Einstieg bei CUPSTORYS
Vereinsfest, Sportturnier oder FirmeneventEventbecher auswählen und gestalten
Festival und VeranstaltungsausschankFestivalbecher entdecken
Kaffee und andere geeignete HeißgetränkeMehrweg-Kaffeebecher auswählen
Eigener Markenauftritt oder VereinsmotivMehrwegbecher mit Logo gestalten

Verwende für heiße Getränke ein ausdrücklich dafür geeignetes Modell. Ein Becher für den Kaltgetränkeausschank ist nicht automatisch auch für Kaffee geeignet.

Verschiedene bedruckte und transparente Mehrwegbecher auf einer Café-Theke
Becherformat und Bedruckung wählst du passend zum Getränk und zum Anlass.

Mehrwegbecher individuell bedrucken lassen

Mit Vereinswappen, Firmenlogo oder Veranstaltungsmotiv wird dein Becher Teil deines Auftritts. Bei CUPSTORYS kannst du dein Motiv im Online-Designer gestalten und auf dem ausgewählten Becher prüfen. Die Produktion erfolgt in Deutschland.

Die Mindestbestellmenge liegt bei den meisten Modellen bei 25 Stück; den 1-Liter-Becher kannst du ab 24 Stück bestellen. Maßgeblich sind die Angaben zum jeweiligen Produkt.

Für einen länger genutzten Bestand eignen sich Motive ohne Jahreszahl: Vereinsfarben, Logo oder ein zeitloser Schriftzug lassen sich auch bei späteren Veranstaltungen einsetzen.

Checkliste für deinen Betrieb oder dein Event

  • Verkaufsform und verwendete Verpackungen prüfen.
  • Anwendbare Pflichten und Voraussetzungen möglicher Erleichterungen klären.
  • Örtliche Vorgaben und Veranstaltungsauflagen berücksichtigen.
  • Becher nach Getränk, Temperatur, Größe und Reinigung auswählen.
  • Falls erforderlich, passende wiederverwendbare Deckel einplanen.
  • Ausgabe, Rückgabe, Reinigung und erneute Nutzung organisieren.
  • Reservebestand und Spülkapazität für Stoßzeiten planen.
  • Preise, Pfand und Rückgabebedingungen verständlich ausweisen.
  • Hinweise zum Mehrwegangebot sichtbar anbringen.
  • Team schulen und den Ablauf vor dem Einsatz testen.
  • EU-Fristen für 2027 und 2028 berücksichtigen.

Du weißt, welche Getränke du ausschenkst und wie dein Mehrwegablauf aussehen soll? Dann wähle die passende Bechergröße und gestalte dein Motiv für Verein, Gastronomie oder Veranstaltung.

Häufige Fragen zur Mehrwegpflicht und zu Mehrwegbechern

Sind Einwegbecher grundsätzlich verboten

Die Mehrwegangebotspflicht ist für sich genommen kein allgemeines Verbot aller Einwegbecher. Sie verlangt eine wiederverwendbare Alternative für die erfassten Angebote. Weitere Verbote und örtliche Anforderungen musst du gesondert prüfen.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pappbecher

Ja, Einweggetränkebecher fallen unabhängig vom Material unter die deutsche Angebotspflicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Pappbecher ist deshalb nicht automatisch ausgenommen.

Reicht es aus Mehrwegbecher zu kaufen

Nein. Geeignete Becher allein ersetzen nicht die erforderlichen Abläufe. Plane Rücknahme, Reinigung und erneute Nutzung. Die EU-Vorgabe nach Artikel 33 verlangt ausdrücklich eine wiederverwendbare Verpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems.

Müssen kleine Cafés eigene Mehrwegbecher anbieten

Wenn die Voraussetzungen des § 61 VerpackDG erfüllt sind, können sie die deutsche Angebotspflicht durch das Angebot erfüllen, mitgebrachte wiederverwendbare Behälter zu befüllen. Beide Größenkriterien müssen eingehalten werden; der sichtbare Hinweis bleibt erforderlich.

Muss jedes Vereinsfest Mehrwegbecher verwenden

Das lässt sich nicht allein aus dem Veranstaltungstyp ableiten. Prüfe den konkreten Verkauf, die Verpackungen, mögliche Erleichterungen und örtliche Auflagen. Für die praktische Planung findest du bei CUPSTORYS Eventbecher mit eigenem Motiv.

Kann ich Mehrwegbecher mit Vereinslogo oder Firmenlogo bedrucken lassen

Ja. Bei CUPSTORYS kannst du Mehrwegbecher mit Logo gestalten. Wähle ein zum Ausschank passendes Modell und plane dessen wiederholte Nutzung in deinem Betrieb oder auf deiner Veranstaltung.

Ab welcher Menge kann ich bedruckte Mehrwegbecher bestellen

Die meisten Modelle sind bei CUPSTORYS ab 25 Stück erhältlich. Für den 1-Liter-Becher beträgt die Mindestmenge 24 Stück. Die konkreten Bestellmöglichkeiten findest du am jeweiligen Produkt.